Dachdecker brennen Halle nieder

Flammen und dichter Rauch schlugen aus dem Dach der BBZ-Sporthalle in Brake.

DER SCHADEN WIRD AUF 3,3 MILLIONEN EURO GESCHÄTZT. VERLETZT WURDE NIEMAND. FÜR 50 KLASSEN FÄLLT DER SPORTUNTERRICHT VORERST AUS.

VON FRANK JUNGBLUTH UND TORSTEN WEWER

BRAKE – Mit einem Gasbrenner wollen Mitarbeiter einer Dachdeckerfirma vereiste Fallrohre am Dach der BBZ-Großsporthalle auftauen – ein Fehler wie sich kurze Zeit später herausstellte. Rauch steigt auf, nachdem die Dachdecker mit ihrer Arbeit, ein Leck auf dem Dach abzudichten, fertig sind. Schülerinnen, die unten in der Halle Sportunterricht haben, bemerken den Qualm. Die Lehrerin schickt die Kinder sofort ins Freie, alarmiert die Feuerwehr.

Es ist 10.15 Uhr als der Alarm in der Leitstelle aufläuft. Kurze Zeit später sind rund 80 Einsatzkräfte der Ortswehren Hafenstraße, Hammelwarden und Golzwarden vor Ort. Da stehen die Flammen schon meterhoch auf dem Dach der Großsporthalle. Der Einsatz beginnt.

Eine riesige Rauchsäule schwebt zu diesem Zeitpunkt über Stadt. 1000 Schülerinnen und Schüler sind vor dem Feuer in Sicherheit gebracht worden. Polizei und Rettungsdienst stehen bereit. Die Flammen lodern weiter.

Blitzschnell breitet sich der Brand durch Lüftungsschächte überall in der Halle aus. Als Stadtbrandmeister Harald Ludwig vor Ort eintrifft, sieht er schnell: „Die Halle ist nicht mehr zu retten.“ Jetzt gilt es, zu verhindern, dass die Flammen auf die Halle nebenan und das Blockheizkraftwerk in der Nähe übergreifen.

Unter schwerem Atemschutz kämpfen sich die Männer der Braker Feuerwehren an das Feuer heran. Es ist jetzt kurz vor 11 Uhr. Die Halle stürzt krachend zusammen. Nur eine Seitenwand bleibt stehen.

Schulleiter Artur Post schaut fassungslos auf die Flammen. „Für uns ist das eine Katastrophe. Die Hauptschule Klippkanne zieht in wenigen Monaten hier aufs Gelände. Der Verlust der Halle heißt, dass 50 Klassen keinen Sportunterricht mehr haben können.“ Am Montag fällt der Unterricht am Standor Brake aus. Die Luft in den Gebäuden wird untersucht. In Elsfleth und Nordenham wird aber unterrichtet.

Quelle: NWZonline

Schutzfunktion des Daches

Aus der unterschiedlichen Nutzung des Dachraumes ergeben sich unterschiedliche Ansprüche an die Schutzfunktion des Daches. Eine höherwertige Bedachung ist für Häuser erforderlich, wo die Wohnräume bis unter den Dachfirst gehen. Weniger Wetterschutz benötigt ein freier Dachraum, der als Feuchtigkeitspuffer zur Verfügung steht.

Zusätzliche Schutzmaßnahmen für Bewohner und Wohnräume sind: Unterspannungen, Unterdächer, Wärmedämmschichten, Dachunterlüftungen, Dachraumunterlüftungen, Dampfsperrschichten, Luftdichtheitsschichten, Deckenbekleidungen.

Dabei sind die unterschiedlichen Ebenen und Materialien mit dem Schieferdach oder Ziegeldach abzustimmen, damit die Funktionen gewährleistet sind. In Kirchhundem, Finnentrop, Plettenberg, Attendorn, Schmallenberg, Olpe, Wenden, Kreuztal, Siegen, Hilchenbach, Netphen, Erndtebrück, Bad Berleburg, Bad Laasphe, Winterberg, Eslohe, Meschede, Sundern, Arnsberg, Hemer, Iserlohn, Altona, Balve, Neuenrade, Werdohl, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Kierspe, Freudenberg und Lennestadt berät Sie gerne der Dachdeckermeister von  Schulte Dach über Dächer, Thermografie und Energie.

Schneelast auf Dächern

Wo ist die zulässige Schneelast geregelt?

Die Schneelast, die beim Standsicherheitsnachweis für ein Gebäude angesetzt wird, ist in der Norm DIN 1055-5 „Lastannahmen für Bauten – Verkehrslast; Schneelast und Eislast“ geregelt. Sie ist in der DIN-Norm in kN/m2 (Kilonewton pro Quadratmeter) angegeben. Die DIN-Norm wird von Zeit zu Zeit überarbeitet und den neuesten Erkenntnissen, z. B. den aktuellen Schneemessdaten, angepasst. Bei alten Gebäuden können deshalb andere Schneelasten berücksichtigt worden sein als nach der heute gültigen Ausgabe der DIN-Norm. Zum 01.01.2007 wird eine Neufassung der DIN-Norm bauaufsichtlich eingeführt, die dann beim Standsicherheitsnachweis für neue Gebäude zu beachten ist.
Die Schneelast kann mit der DIN 1055-5 für jeden Standort eines Gebäudes in Abhängigkeit von der Schneelastzone und der Geländehöhe ermittelt werden. Dabei werden auch die Dachneigung und die Dachform berücksichtigt. Diese Schneelast wird zugleich auch als die zulässige Schneelast für ein Gebäude bezeichnet, die nicht überschritten werden soll. Eine zulässige Schneelast von z. B. 1 kN/m2 bedeutet, dass 100 kg Schnee, bezogen auf einen m2 Grundrissfläche des Daches (Projektion auf die Waagrechte), zulässig sind. Eine gewisse Überschreitung der zulässigen Schneelast wird – ebenso wie die Alterung sowie geringfügige

Abweichungen bei der Planung und Herstellung des Gebäudes – durch entsprechende Si-cherheiten beim Standsicherheitsnachweis berücksichtigt.
Wo findet man die für das Dach zulässige Schneelast?

Die für das Dachtragwerk zulässige Schneelast kann dem Standsicherheitsnachweis für das Gebäude entnommen werden. Hilfsweise können Auskünfte über die zulässige Schneelast bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (in der Regel das Landratsamt, die kreis-freie Stadt oder die Große Kreisstadt), oder einem örtlichen Ingenieur- oder Architekturbüro eingeholt werden. Bestehen Zweifel, ob das Dach für eine bestimmte Schneelast ausrei-chend dimensioniert ist, oder sind für das Gebäude keine statischen Unterlagen mehr vor-handen, sollte man sich an ein örtliches Ingenieur- oder Architekturbüro wenden.

Warum ist nicht die Schneehöhe, sondern das Schneegewicht maßgebend?

 
Beispiele:
• 10 cm frisch gefallener Pulverschnee wiegen etwa 10 kg/m2.
• 10 cm Nassschnee kann bis zu 40 kg/m2 wiegen.
• Eine 10 cm dicke Eisschicht wiegt bis zu 90 kg/m2 und ist damit fast so schwer wie 10 cm hoch stehendes Wasser, das 100 kg/m2 wiegt.

Pulverschnee ist leichter als Nassschnee und Nassschnee ist leichter als Eis. Der Grund dafür ist, dass Schnee in seinen verschiedenen Zustandsformen unterschiedlich dicht gelagert und daher verschieden schwer ist. Das Schneegewicht kann also stark variieren und damit Dächer unterschiedlich stark belasten.

Die Beispiele zeigen, dass man nicht allein von der Schneehöhe auf das Schneegewicht schließen kann.
Wann kann sich bei einer Schneeauflage auf dem Dach Eis bilden?

 
Bei einer Schneeauflage auf dem Dach kann es zu Eisbildung kommen, wenn das Dach un-genügend gedämmt ist oder wenn bestimmte klimatische Bedingungen gegeben sind, z. B. wenn sich Tau- und Frostperioden abwechseln. Bei Flachdächern besteht infolge defekter, verstopfter oder zu gering dimensionierter Dachentwässerungseinrichtungen zudem die Gefahr, dass Schmelz- und Regenwasser nicht abfließen kann und sich Wassersäcke bilden können. In diesen Fällen muss das Dachtragwerk enorme Lasten – sei es als Wasser oder als Eis – aufnehmen. Eine 1 cm dicke Eisschicht wiegt beinahe soviel wie eine 1 cm hohe Wasserschicht oder 10 cm hoher Pulverschnee. Wassersack- und Eisbildung auf dem Dach sollten daher – wenn möglich – wegen der enormen Tragwerksbelastung vermieden werden.
Wie kann das tatsächliche Schneegewicht auf dem Dach bestimmt werden?
Zur Ermittlung der Schneelast auf dem Dach ist das tatsächliche Schneegewicht zu bestimmen. Zur Vermeidung von Unfällen ist auf die Sicherung der Person zu achten, die die Mes-sung auf dem Dach vornimmt. Eine mögliche Messmethode ist im Folgenden erläutert. Die Messstelle sollte so gewählt werden, dass die Messung für die Ermittlung des Schneege-wichts auf dem Dach möglichst repräsentativ ist.
Mit einer Ausstechvorrichtung, z. B. einem Kunststoff- oder einem Ofenrohr, wird auf dem Dach senkrecht zur Dachfläche ein Bohrkern über die gesamte Schneehöhe ggf. einschl. Eisschicht von Oberkante Schnee bis Oberkante Dach entnommen. Gegebenfalls muss der Schnee in der Ausstechvorrichtung beim Ziehen gegen Herausrutschen durch ein einge-schobenes Blech gesichert werden. Dann wird der Schnee (ohne Ausstechvorrichtung) ge-wogen. Das Schneegewicht in kg pro m2 errechnet sich wie folgt:

Lässt sich die Eisschicht nicht durchstechen und mit dem Bohrkern ziehen, kann die Höhe der Eisschicht in Zentimeter gemessen und das Eisgewicht abgeschätzt werden. Es muss dann dem Schneegewicht pro m2 hinzugerechnet werden. Für eine 1 cm dicke Eisschicht kann dabei ein Eisgewicht von ca. 9 kg/m2 angesetzt werden.
Bei einem Flachdach kann die ermittelte Schneelast unmittelbar mit der zulässigen Schneelast im Standsicherheitsnachweis verglichen werden, da diese zulässige Schneelast auf die Waagrechte bezogen ist. Bei geneigten Dächern muss die ermittelte Schneelast für den Vergleich mit der zulässigen Schneelast entsprechend dem Neigungswinkel des Daches umgerechnet werden. Dazu muss die ermittelte Schneelast in Abhängigkeit von der Dachneigung mit einem Korrekturfaktor multipliziert werden, der aus nachstehender Tabelle entnommen werden kann.  Zwischenwerte dürfen näherungsweise linear interpoliert oder es kann zur Berechnung der nächsthöhere Tabellenwert angesetzt werden.

Dachneigung 00 100 200 250 300 350 400 450 500 550 600
Korrekturfaktor 1,00 1,02 1,07 1,11 1,16 1,23 1,31 1,42 1,56 1,75 2,00

Beispiel Flachdach:
Schneeentnahme mit Rohr, Innendurchmesser d = 0,1 m;
Öffnungsfläche des Rohres:

Schneegewicht: 2 kg.
Daraus errechnet sich ein Schneegewicht pro m2 von

Beispiel geneigtes Dach mit 350 Neigung:
Schneeentnahme mit Rohr, Innendurchmesser d = 0,1 m;
Öffnungsfläche des Rohres:

Schneegewicht: 0,67 kg.
Daraus errechnet sich ein Schneegewicht pro m2 von

Falls Zweifel bestehen, ob das Schneegewicht bzw. die errechnete Schneelast richtig ermittelt sind, sollte ein örtliches Ingenieur- oder Architekturbüro eingeschaltet werden.
Wann soll das Dach vom Schnee geräumt werden?


Spätestens wenn die zulässige Schneelast erreicht ist, soll das Dach vom Schnee geräumt werden. Die Wetterdienste warnen über Rundfunk, Fernsehen, Internet und Presse vor starken Schneefällen und –verwehungen. Bei solchen Wetterwarnungen sollte man sich Gedan-ken machen, ob man das Dach vorsorglich von Altschnee befreit oder ob das Dach mit dem vorhandenen Altschnee noch in der Lage ist, den angekündigten Schneezuwachs schadlos aufzunehmen.

Wenn man selbst nicht in der Lage ist, den Schnee vom Dach zu räumen, sollte man eine entsprechendes Unternehmen beauftragen oder bei der Gemeinde oder der Feuerwehr nachfragen, wer solche Arbeiten durchführt.
Worauf ist zu achten, wenn das Dach zum Schneeräumen betreten wird?
Das Dach muss beim Betreten bei der vorhandenen Schneebelastung standsicher sein. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Dacheindeckung für ein Betreten geeignet ist. In Zweifelsfällen sollte vor dem Schneeräumen ein Fachmann eingeschaltet werden, der beurteilen kann, ob ein gefahrloses Betreten möglich ist.
Bei der Räumung des Daches ist die Statik des Dachtragwerkes zu beachten. Zum Beispiel kann es Stabilitätsprobleme geben, wenn das Dach bei zu hohen Schneelasten zunächst komplett auf der einen Seite geräumt wird, bevor auf der anderen Seite mit dem Abtragen des Schnees begonnen wird. In der Regel empfiehlt es sich, das Dach auf beiden Seiten möglichst gleichmäßig zu entlasten und den Schnee abschnittsweise und dabei jeweils abwechselnd auf der einen und der anderen Dachseite abzutragen. Ggf. kann auch hier ein Fachmann weiterhelfen.
Um Unfälle zu verhindern, müssen Personen bei der Räumung des Daches gesichert werden. Besonderes Augenmerk ist wegen der Absturzgefahr auch darauf zu legen, dass vom Schnee und Eis überdeckte Dacheinbauten, z. B. Dachflächenfenster, nicht betreten werden.
Wann soll das Dach von einem Fachmann überprüft werden?


Nach einem Winter mit hohen Schneelasten und langer Verweilzeit des Schnees auf dem Dach empfiehlt es sich, den Zustand des Dachtragwerks von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Dachkonstruktion bereits erkennbare Schäden wie Verformungen, Risse und lockere Verbindungen aufweist.
Was kann vor Winterbeginn getan werden?
Vor dem Winter kann es ratsam sein, den Zustand des Dachtragwerks zu kontrollieren und erforderliche Wartungsarbeiten, z. B. Überprüfen der Funktionstüchtigkeit und ggf. Reinigen der Dachentwässerungseinrichtungen, Kontrolle der Schneefangeinrichtung, durchzuführen.

Quelle:  Bayerisches Staatsministerium des Inneren von 2006

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