Bei Dachneigungen bis einschließlich 20 Grad muss die Austrittsöffnung von Schornsteinen den First nach wie vor um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein.
Beträgt die Dachneigung jedoch mehr als 20 Grad, gelten folgende Werte: Der First ist um mindestens 40 cm zu überragen oder die Austrittsöffnung muss einen horizontalen Abstand von mindestens 2,30 m zur Dachfläche aufweisen.
Außerdem gilt für alle Festbrennstoff-Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 kW, dass die Austrittsöffnung in einem Umkreis von 15 m die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 m überragen muss.
Der Umkreis vergrößert sich je weitere angefangene 50 kW Nennwärmeleistung um 2 m bis auf höchstens 40 m. Darüber hinaus muss die Höhe der Austrittsöffnung bei Gas- und Ölfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von einem bis zehn Megawatt die höchste Kante des Dachfirstes um mindestens 3,0 m überragen und mindestens 10 m über Gelände liegen.
Der BDH hat ein Informationsblatt verfasst, das die Themenstellung der 1. BImSchV mit den Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Holzzentralheizungskesseln aufgreift. Das 6-seitige Dokument kann als PDF-Datei kostenlos im Internet herunter geladen werden unter: www.bdh-koeln.de/html/pdf/pdf_1/2010-05-bdh-informationsblatt-nr-22-teil-1.pdf